[news 06/2008]


04.05.2008 Bericht von einem Treffen der Arbeitsgruppe „Farben Köpfe 1“ bei Siegfried Paul BPP am 2.5.2008. (Die Arbeitsgruppe ist nicht Bestandteil der Fachgruppe in der ARGE DDR-Spezial, sondern ist ein von Siegfried Paul BPP berufener Personenkreis zur Unterstützung der Neukatalogisierung der Serie Köpfe 1. Teilnehmer: Günter Theile, Wolfram Podien, Peter Schultz, Siegfried Paul BPP und Dr. Carsten Burkhardt):


Siegfried Paul erläuterte die BPP-Standards zur Bestimmung von Farbtönungsunterschieden: Beleuchtung, Tageslichtlampe, Vergleichsreihen.


Es wurden die verschiedenen Mess-Methoden für die Spektrophotometrische Analyse der Markenfarben diskutiert. Lesenswertes siehe hier und hier. Favorisiert wird das auch von Herrn Bernhöft angewandte Verfahren nach Heinle. Wolfram Podien demonstrierte die Messungen mit einem „X-Rite DTP41 Color Autoscan Spectrophotometer“. Mit der von ohm selbst geschriebenen Software bildet es sehr aussagekräftige Kurvenverläufe, die für die einzelnen Forschungsfarben charakteristische Muster erzeugen und so eine genaue Zuordnung erlauben. Testweise wurden bei mehreren Wertstufen die bereits durch Herrn Bernhöft ausgemessenen Forschungsfarben überprüft und die Aussagekraft des angestrebten Messverfahrens begutachtet. Bis zum nächsten Treffen im Juni sollen verschiedene Wertstsufen ausgemessen werden. Es wird angestrebt, bis September 2008 alle Wertstufen auszuarbeiten und dann eine nach Papiervarianten aufgeschlüsselte Neukatalogisierung zu diskutieren.


Zur Darstellung des Borkengummis im Katalog wurde festgestellt, dass die derzeitige Tabelle unübersichtlich ist und es wird dringend empfohlen, für die Marken mit Borkengummi eine eigene Tabelle zu erarbeiten.


Hinsichtlich der Katalogisierung der Köpfeserie nach Zähnungsarten kam von Siegfried Paul der Einwand, dass die Kreuzkammzähnung nirgends bisher katalogisiert ist, sondern nur Unterscheidungen zwischen Kamm- und Linienzähnungen im Katalog sind. Es konnte demonstriert werden, dass der Michel Spezialkatalog z. B. 2007 S. 97 als Zähnungsart C die Kreuzkammzähnung bei Mi. 941/942 erfasst. Bei der Köpfeserie soll nun ermittelt werden, ob ohne großen Zeitaufwand und zweifelsfrei eine Prüfung der Zähnungsarten Kammzähnung und Kreuzkammzähnung möglich ist.